Skip to main content
Ihre Spezialisten seit über 20 Jahren

hundebiss.de

Hundebiss Schmerzensgeld





bundesweit
0800 3200100

Büro Kiel
0431 8009380

Ihre Vorteile

  • Direktkontakt mit Rechtsanwalt
  • über 1000 Hundebissmandate jährlich
  • keine Kosten durch Beauftragung
  • über 20 Jahre Erfahrung
  • kein Erfolgshonorar
Direktkontakt mit Rechtsanwalt Bergmann möglich

bundesweite Hundebissfälle

Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB - Proven Experts

Hundebiss Schmerzensgeld
Kanzlei SHB hilft bundesweit

Wir sind seit über 20 Jahren spezialisiert auf die Regulierung von Schmerzensgeld und Sachschäden bei Hundebiss-Unfällen und Bissverletzungen.

Wir bearbeiten über eintausend, zum Teil schwerste Hundebiss-Unfälle jedes Jahr! Informieren Sie sich kostenlos direkt mit einem auf Hundebisse spezialisierten Anwalt in einer telefonischen Erstberatung über Ihre Möglichkeiten und die Vorteile unserer Einschaltung!

Wer trägt die Kosten für das Team von www.hundebiss.de?

unser Rechts-Tipp

Wenn Sie vom Hund gebissen wurden, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Kosten unserer Beauftragung muss der Hundehalter bzw. dessen Hundehaftpflichtversicherung bezahlen. Somit ist unsere Beauftragung für Sie kostenlos.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Überlegungen

"Der tut nichts, der will doch nur spielen!“ So einen Satz hat fast jeder Spaziergänger schon einmal von einem Halter gehört. Trotzdem kommt es in Deutschland immer wieder zu Attacken mit blutenden Wunden, tiefen Wunden, schweren Wunden, kleinen Verletzungen, tieferen Verletzungen, schweren Verletzungen, infizierten Verletzungen, infizierten Wunden, Bissverletzungen im Gesicht und Infektionen, auch schweren Infektionen, und Sie oder Ihr Kind landen dann bei einem Facharzt und müssen Antibiotikum nehmen.

Verletztes Gewebe ist beim Thema Hundebiss fast immer gegeben. Bei kleinen Kindern sind die Folgen meist besonders schlimm. Im schlimmsten Fall ist das Gesicht betroffen. Hier gibt es ein Hohes Risiko. Auch bei kleinen Hunden. Dieses Thema, das Thema Hundebiss, und das aggressive Verhalten mancher Vierbeiner und Kampfhunde, und in dem Zusammenhang auch Tollwut, ist ein Dauerthema.


Wir beraten Sie zu den rechtlichen Folgen. Die Hundehaltung ist in der deutschen Gesellschaft anerkannt, verursacht aber auch viele Probleme. Nicht nur große Hunde beißen. Es beißen auch kleine Vierbeiner und verursachen Bissverletzungen und Sie müssen Antibiotikum nehmen. Bei größeren Vierbeinern sind die Folgen aber immer schlimmer. Vor allem bei Riss-Quetsch-Wunden und im Kopf-Hals-Bereich. Dann sind Erste-Hilfe-Maßnahmen zwingend nötig. Auch der angeleinte beste Freund des Menschen beißt. Der Schaden ist groß, wenn Sie von einem Vierbeiner gebissen wurden. Die Unfälle häufen sich vor allem in der warmen Jahreszeit und Sie müssen schnell mit dem Auto in die Notaufnahme. Eine ärztliche Behandlung wird meist schon bei kleinen Wunden nach einer Attacke von einem Tier nötig. Es gibt zahlreiche Urteile. Ein Anwalt mit langjähriger Erfahrung kann diese Urteile und Themen richtig lesen und nur ein Rechtsanwalt kann die Größe richtig bestimmen und danach auch das in Ihrem Fall richtige Schmerzensgeld bestimmen, Hundebiss Anspruch. Ebenso verhält es sich mit der Schmerzensgeldtabelle. Auch diese ist für den Laien schwer zu verstehen und zu lesen. Auch hier brauchen Sie die Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Denn nur dieser kann anhand der Schmerzensgeldtabelle konkret und richtig berechnen und Sie als Kläger vertreten.
RA Bergmann

Rechtsanwalt Bergmann

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Scharnberg

Prof. Dr. med. Dr. jur. Rechtsanwalt Kaatsch

Fachanwalt für Medizinrecht
Arzt und Gutachter

Rechtsanwältin Manke

Rechtsanwältin für Personenschadenrecht

Rechtsanwalt Scharnberg

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht

Rechtsanwalt Hahn

Rechtsanwalt für Personenschadenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Petersen

Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Sie haben auch Rechte, von denen Sie vielleicht noch nichts wissen. Es gibt tausende Urteile deutscher Gerichte durch Kläger / Klägerin und Beklagte. Was dann anschließend gezahlt werden musste, können wir Ihnen als auf Hundebisse spezialisierte Rechtsanwälte sagen und der Versicherung gegenüber abwickeln und Sie vertreten. Wir berechnen die Höhe des Anspruchs. Sind Sie auch von einem gefährlichen Hund attackiert worden? Wir sind spezialisiert auf die Abwicklung von Personenschäden und insbesondere solchen, beim Hundebiss. Dies bei kleinen, bis hin zu tiefen Wunden, wo es zu einer bakteriellen Infektion oder Tetanus-Infektion (Robert-Koch-Institut) kommt und schwere Krankheiten die Folge sein können. Wir haben durch unsere jahrelange Tätigkeit in diesem Gebiet die nötigen Erfahrungen, um auch bei schwersten Hundebissen mit gravierenden gesundheitlichen Folgen, Krankheiten und möglicherweise Dauerschäden, dass für Sie angemessene Geld und den Haushaltsführungsschaden oder auch einen Erwerbsschaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Rufen Sie uns einfach kostenlos an und informieren Sie sich erst einmal über Ihre Möglichkeiten und Rechte, damit Sie wissen, wie Sie am besten vorgehen. Wir geben Ihnen eine erste Übersicht. Beim Kind ist meist nicht der Arm, die Hand oder das Bein betroffen, sondern leider oft der Kopf. Hier kommt es dann meist zu schlimmen Bisswunden und Narben und es sind schlimme Bilder. Diese Bilder bekommt man dann oft schwer aus dem Kopf. Spätestens dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Denn im Gesicht, und vor allem bei Kindern, haben diese oft zur Folge, dass Jahre später noch was gemacht werden muss. Wenn Sie hier ohne Anwalt frühzeitig eine Abfindungserklärung unterzeichnet haben, kann dass schlimme Folgen haben und es wird zum Beispiel eine nötige spätere Narbenkorrektur nicht übernommen. Hier muss die Schmerzensgeldtabelle besonders gründlich gelesen werden und das geht eben nur von erfahrenen Anwälten, der die Urteile der Gerichte und die Schmerzensgeldtabelle kennt und auf Ihren Fall als Geschädigter übertragen kann. Denn Tabelle ist nicht gleich Tabelle. Es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen (Celler Schmerzensgeldtabelle ua), in denen Schäden beschrieben werden. Wenn Sie nun einen Schaden haben, müssen Sie wissen, welche Schmerzensgeldtabelle Sie heranziehen müssen.

Unsere Schmerzensgeldtabelle hilft zur Orientierung

unser Rechts-Tipp

Um eine erste Orientierung zur Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs zu bekommen, vergleichen Sie einfach Ihre Verletzung mit unserer Schmerzensgeld-Tabelle. Hier geht`s zur Schmerzensgeld-Tabelle.
Das Thema Entschädigung nach schweren Verletzungen und der entstehende Schaden und entstandenen Schaden muss sich für Sie dann auch in EURO bemerkbar machen, ohne dass Sie eine Position vergessen und die Übersicht verlieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite. In einer kostenlosen Ersteinschätzung werden Sie von uns die wichtigsten Informationen bekommen, die Sie brauchen. Auch nach einer kleineren Verletzung haben Sie Möglichkeiten auf Wiedergutmachung. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse in der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, schicken wir Ihnen eine Liste, was wir für Unterlagen von Ihnen brauchen, um den Vorfall für Sie kostenlos abwickeln zu können. Auch beraten wir Sie zum Thema Körperverletzung. Denn ein Hundebiss ist auch eine Körperverletzung und kann für den Halter eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich ziehen. Bei mehreren Hunden ist es wichtig zu wissen, welcher es war. In einem solchen Fall ist es dann gut, dies auch durch eine dritte Person bestätigt zu bekommen.

Wir werden Ihnen helfen und Sie nach einem solchen Unfall vertreten und Ihren Schmerzensgeldanspruch durchsetzen. Zur Not auch vor Gericht. Denn wir wissen, wer wann haftet und wann Sie eine Entschädigung in Geld bekommen. So verlieren Sie nicht die Übersicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wir haben auf unserer Seite auch Beispiele aufgeführt, was es zum Beispiel an Geld für einen Biss in den Unterarm geben kann und wie Ihre Entschädigung aussehen kann. Auch müssen neben immateriellen Schäden die materiellen Schäden geltend gemacht werden. So kann Sie sogar ein fremder Hund eine lange Zeit beschäftigen. Wir vertreten Mandanten von Köln bis Berlin, von Berlin bis Flensburg und von Flensburg bis München. Rufen Sie uns einfach an und verschaffen sich eine erste Übersicht.

kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100

Hundebiss Schmerzensgeld: Welche Höhe?

Wenn Sie bei einem Hundebiss Geld einfordern möchten, ist zunächst die Höhe entscheidend. Sind Sie auch von einem gefährlichen Vierbeiner oder anderen Tieren attackiert worden, haben nun eine Wunde oder mehrere Bisswunden oder sogar eine bakterielle Infektion und mussten vielleicht sogar zum Facharzt und bekommen Antibiotikum und eine Auffrischung von Tetanus? Einer anderen Person ist es schnell passiert. Es kann aber jeden treffen. Nicht nur den besten Freund. Dies oft auch beim Kind. Sie haben dann die Möglichkeit auf eine billige Entschädigung. Jeder Vorfall ist auch eine Körperverletzung. Und für eine Körperverletzung möchten Sie entschädigt werden, wie auch bei einem Verkehrsunfall. Nach einem Verkehrsunfall oder Autounfall haben Sie nach § X Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und dem AG, LG oder OLG (z.B. LG Aachen, OLG Hamm oder Oberlandesgericht Celle, OLG Frankfurt, Oberlandesgericht Hamm, Oberlandesgericht Karlsruhe) auch Anspruch auf Entschädigung für den Schmerz als Klägerin, der Ihnen zugefügt wurde. Anders als beim Schädel-Hirn-Trauma, HWS Verletzungen / HWS Trauma oder ärztlichen Behandlungsfehler, sind es hier aber Bisswunden. Wir helfen Ihnen, ein angemessenes Schmerzensgeld bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung zu erhalten. Notfalls auch per Gericht gegen den Beklagten. Die Größenordnung steht aber nicht im neuen Kommentar oder BGB. Kommentar Antworten helfen hier nicht weiter. Im BGB ist nur geregelt, dass Sie nach BGB die Möglichkeit haben. Es richtet sich nach den Entscheidungen der Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG). Kostenlose-urteile finden Sie im Internet bei vergleichbaren Fällen. Sie haben einen zivilrechtlichen Anspruch. Wir sind spezialisiert auf die Abwicklung von Personenschäden. Wir haben durch unsere jahrelange Tätigkeit in diesem Gebiet die nötigen Erfahrungen, um auch bei schwersten Hundebissen mit gravierenden gesundheitlichen Folgen und möglicherweise Dauerschäden, dass Ihnen zustehende Schmerzensgeld bzw. einen Haushaltsführungsschaden oder auch einen Erwerbsschaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Insbesondere auch bei Kindern. Die Größenordnung variiert von 300,00 € für eine leichte Verletzung bis zu über 100.000,00 € bei schweren und entstellenden Bisswunden im Gesicht. So erhielt z.B. eine Schülerin nach dem Urteil des OLG Düsseldorf 2.500,00 € für einen Biss in den Oberarm, der folgenlos ausheilte. Zudem ist immer auch zu ersetzen, was nicht von der Krankenkasse übernommen wird, wie etwa schönheitschirurgische Eingriffe. Es hängt immer von den Bisswunden ab und von der notwendig werdenden Behandlungen, wie hoch letztendlich ein angemessenes Schmerzensgeld einzuschätzen wäre. Wir haben einige Verfahren mit aktuellen Schmerzensgeldern in einer Schmerzensgeldtabelle zusammengefasst. Lesen Sie dazu unter "Schmerzensgeldtabelle" mehr. Rufen Sie uns einfach kostenlos an und informieren Sie sich erst einmal über Ihre Möglichkeiten, damit Sie wissen, wie Sie am besten vorgehen.

Rufen Sie uns einfach kostenlos an und informieren Sie sich erst einmal über Ihre Möglichkeiten und Rechte, damit Sie wissen, wie Sie am besten vorgehen.

Weitere Informationen zur Höhe des Schmerzensgeldes finden Sie auch hier in unserem Beitrag "Hundebiss Schmerzensgeld ".

Wichtig: Eine zu hohe Schmerzensgeldforderung gefährdet Ihre Ansprüche!

unser Rechts-Tipp

Wenn Sie bei einem Hundebiss ein zu hohes und ungerechtfertigtes Schmerzensgeld einfordern, kann dies die schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche gefährden. Die Gegenseite kann Ihnen vorwerfen, sich unberechtigt bereichern zu wollen und zahlt gar nicht mehr. Wir empfehlen daher dringend, ein möglichst hohes Schmerzensgeld einzufordern, dass aber nicht völlig unberechtigt ist.

Welche Voraussetzungen müssen zur Geltendmachung von Schmerzensgeld vorliegen?

1. Sie wurden von einem anderen Hund bzw. freilaufenden Hund erwischt oder verletzt (z.B. rechter oder linker Unterschenkel oder linke Hand): Es lässt sich beweisen, dass der Geschädigte tatsächlich vom Tier des Gegners verletzt wurde (Zeugen). Allerdings können Sie natürlich auch ohne Zeugen es in der Regel erfolgreich durchsetzen, da in den allermeisten Sachverhalten bereits die erlittenen Hundebisswunden der Hunde für sich sprechen und der gegnerische Hundehalter auch den Hundebiss selbst gar nicht bestreitet. Ein oder mehrere Zeugen schaden aber nicht. Lassen Sie die Stellen nach dem Biss dokumentieren. Dies insbesondere, wenn Kinder von Hund gebissen worden sind.

2. Sie tragen keine (überwiegende) Mitschuld: Der Vierbeiner wurde vor dem Angriff weder provoziert, noch wurde mitten in einen Hundekampf eingegriffen. Diese Einwände kommen nicht selten. Hier ist es wichtig, die gesamte Schmerzensgeld-, Schadensersatz und Haftungsrechtsprechung zu kennen, um solchen Einwänden bereits im Vorfeld zu begegnen. Taktische Überlegungen setzen bereits hier an, denn die Schilderung gegenüber der gegnerischen Versicherung darf keine Zweifel am Ablauf aufkommen lassen. Wenn Sie bereits zu Beginn hier möglicherweise Eingeständnisse machen, können die am Ende von der gegnerischen Versicherung völlig falsch ausgelegt werden. Ohne anwaltliche Hilfe sollten Sie, gerade bei schweren Hundebissen mit Dauerschäden oder entstellenden Verletzungen, nicht gegenüber der gegnerischen Versicherung auftreten.

3. Der Schaden stammt nachweislich vom Hundeangriff: Sie sollten sich schnellstmöglich medizinisch versorgen lassen (Arztbericht/Attest).

Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Regulierung! Rufen Sie uns einfach kostenlos an unter 0431 / 800 93 80 oder nutzen Sie unsere kostenlose Online-Anfrage.

Hundebiss: Attest einholen?

unser Rechts-Tipp

Der sicherste Nachweis für den Hundebiss ist ein ärztliches Attest. Zudem lässt sich mit einem Arztattest später in der Regel ein höheres Schmerzensgeld geltend machen! Unser Tipp daher: Auch wenn die Wunde vielleicht nicht so groß ist, gehen Sie zum Arzt und erklären ihm, sie seien vom Hund angefallen worden. Bitten Sie ihn um ein Attest für die Versicherung!

Schmerzensgeld beim Hundebiss: Was Sie beachten sollten

Gibt es in Ihrer Umgebung einen gefährlichen Hund? Stellt es eine Gefahr für Sie dar? Die Folge ist oft, dass Menschen vor gefährlichen Hunden Angst haben. Während der Halter meistens fassungslos zusieht, wie sein Vierbeiner einen unschuldigen Menschen verletzt, haben Sie den Schaden sowohl in körperlicher als auch psychischer Hinsicht und müssen in Behandlung. Oft hinterlassen diese Vorfälle unschöne Narben bei Menschen. Diese Dauerschäden sind natürlich bei der Berechnung des Schmerzensgeldes von erheblicher Bedeutung. Auch psychische Beeinträchtigungen – wie die andauernde Angst vor Hunden nach einem Hundebiss – sind zu berücksichtigen. Da die Haftpflichtversicherungen immer nur um „Bezifferung der Ansprüche“ bitten, steht der Geschädigte hier allein und ratlos da.

Verletzungen dokumentieren!

Sie sollten, wenn dies möglich ist, alles dokumentieren lassen! Nur der Arzt kann so dokumentieren, dass Sie anschließend alles durchgesetzt bekommen. Vor allem sind Infektionen, z.B. der Hand oder Bein, sehr gefährlich und oft ein Thema und Folge eines Bisses. Machen Sie Fotos. Sie können den Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen.

Hundebesitzer bestreitet den Vorfall!

Nicht selten bestreiten die Besitzer, dass überhaupt etwas passiert ist. Man ist dann im ersten Moment völlig vor den Kopf geschlagen, denn letztlich weiß man ja, was passiert ist. In solchen Fällen wird nicht selten behauptet, der Biss stamme vom eigenen Hund des Geschädigten und nicht vom fremden Hund. Die Frage der Haftung stellt sich. Auch hier helfen wir Ihnen gerne! Rufen Sie einfach durch und lassen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten geben.

Entstehen mir Kosten für einen Anwalt?

Aufgrund der Befürchtung, dass durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes hohe Kosten entstehen könnten, versuchen viele selbst, sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ohne Rechtsanwalt auseinander zu setzen. Dies führt in der Regel dazu, dass viel zu geringe Gelder gezahlt werden oder andere Ansprüche, wie z.B. der Haushaltsführungsschaden, gar nicht beachtet werden. Die Gefahr ist aber hoch, hier ohne Rechtsanwalt etwas falsch zu machen, denn die Berechnung der eigenen Rechte erfordert viel Erfahrung. Nehmen Sie unsere telefonische Ersteinschätzung an.

Viele wissen auch nicht, dass bei einem unverschuldeten Hundebiss die Hundehalterversicherung die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt übernimmt. Die Rechtsprechung sagt in verschiedenen Urteilen, dass man als Opfer eines Hundebisses den eigenen Schmerzensgeldanspruch und Schadensersatz nicht ohne Hilfe eines Anwalts richtig ermitteln kann und man deshalb auf einen Anwalt angewiesen ist. Deshalb hat man nicht nur das Recht auf ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz, sondern auch auf die Übernahme der eigenen Anwaltskosten. Regelmäßig bestätigen wir dies unseren Mandanten noch einmal schriftlich zu Beginn des Mandats. Im Übrigen bestehen in den allermeisten Fällen unserer Mandanten auf Seiten des gegnerischen Hundehalters tatsächlich eine Hundehalterversicherung, die letztlich alle Kosten übernimmt. Diese möchte aber natürlich auch nicht zu viel zahlen. Hier können Sie ohne anwaltliche Hilfe möglicherweise also auch viel Geld verlieren, dass Ihnen eigentlich zustünde. Sprechen Sie uns einfach an. Wir kennen die aktuellsten Urteile. Wir bearbeiten mehrere hundert Hundebissfälle jedes Jahr und haben einen außerordentlich großen Erfahrungsschatz in der anwaltlichen Bearbeitung von Hundebissfällen und können daher auch Ihnen helfen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Wenn Sie bei einem Hundebiss Schmerzensgeld über einen Anwalt anfordern möchten und Sie Opfer sind, entstehen Ihnen daher in der Regel durch unsere Einschaltung keine Kosten, da die gegnerische Hundehalterhaftpflichtversicherung bzw. der Hundehalter diese Kosten übernehmen muss.

kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100

Typische Fragen

Wie behandeln?
Sie sollten unmittelbar einen Doktor oder ein Krankenhaus aufsuchen. Zu klären ist auch umgehend, ob es geimpft ist; insbesondere gegen Tollwut. Der Arztbesuch ist deswegen wichtig, da Sie sich infizieren können. Daher sollte der Doktor bzw. das Krankenhaus desinfizieren. Auch sollten Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Bei Armen und Beinen ist insbesondere darauf zu achten, ob Sehnen oder Bänder verletzt wurden. Auch dies sollte im Attest festgehalten werden.

Wie lange krankgeschrieben?
Nach einer Attacke werden Sie oft krankgeschrieben. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange Sie krankgeschrieben sind. Je länger Ihre Krankschreibung ist, desto schlimmer waren die Folgen in der Regel und desto mehr erhalten Sie. Daher sollten Sie sich krankschreiben lassen, wenn der Arzt Ihnen dies anrät. Auch gehen die Versicherungen ohne Krankschreibung davon aus, dass die Folgen nicht so schlimm gewesen sein können.

Wie viel Geld?
Wieviel Sie bekommen, hängt davon ab, wie schwer die Folgen sind, wie lange Sie krankgeschrieben sind, wie sehr Ihre Beeinträchtigungen sind und ob Sie eventuell Dauerschäden zurückbehalten werden. Diese Faktoren sind maßgeblich bei der Bemessung.

Wie muss ich mich verhalten?
Sie sollten die Daten notieren bzw. diesen ausfindig machen. Sie sollten auch die Versicherungsdaten der Haftpflichtversicherung notieren. Anschließend sollten Sie unbedingt einen Arzt bzw. ein Krankenhaus aufsuchen und sich die Schäden attestieren lassen. Klären Sie auch, ob es geimpft ist, insbesondere gegen Tollwut.

Wie gehe ich rechtlich vor?
Sie dürfen sich kostenlos durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wenn der Vierbeiner nämlich versichert ist, hat die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung Ihre Rechtsanwaltskosten als Kläger / Klägerin gegenüber der Beklagten zu tragen. Die gesamte Abwicklung durch den Rechtsanwalt ist dann sozusagen kostenlos für Sie. Sie sollten sich dann an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der sich mit Hundebissen auskennt. Da wir mehrere Hundert Fälle im Jahr bearbeiten und die gesamte Abwicklung problemlos mittels Telefon und E-Mail möglich ist, können wir gerne Ihre Interessen vertreten. Rufen Sie uns einfach an.

Wer zahlt?
Grundsätzlich muss die Hundehaftpflichtversicherung zahlen. Hinsichtlich der Höhe und Geltendmachung können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können alles ermitteln und Sie der Versicherung gegenüber vertreten.

Wer zahlt Tierarztkosten?
Die Tierarztkosten muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlen, sofern es unverschuldet war.

Wer haftet?
Es haftet grundsätzlich der Hundehalter bzw., wenn vorhanden, die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wer zahlt?
Der Halter bzw. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung muss für aufkommende Schäden haften und zahlen.

Wer hat Schuld?
Die Schuldfrage ist nicht immer einfach zu klären. Es kann sein, dass, wenn Sie in sich zwei beißende Hunde eingreifen, um diese zu trennen, Sie anschließend nicht wissen, welcher Hund Sie gebissen hat. War es Ihr eigenes Tier oder das des Gegners? In diesem Falle werden Sie Ihre Ansprüche nicht durchsetzen können. Sie müssen darlegen und beweisen können, welches Tier es war. Hier ist es dann insbesondere wichtig, Zeugen zu haben. Wir können Sie diesbezüglich gerne beraten, um die Schuldfrage zu klären.

Wer zahlt Arztkosten?
Entstandene Arztkosten muss die Hundehaftpflichtversicherung übernehmen. Sofern Ihre Krankenkasse eingetreten ist, holt diese sich von dem Gegner bzw. des Hundehaftpflichtversicherung in der Regel die Gelder zurück.

Wo anzeigen?
Es ist möglich, Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erstatten. Diese Verfahren werden in der Regel jedoch eingestellt. Anzeige erstatten sollten Sie in jedem Falle, wenn Sie nicht wissen, wer der Halter ist. In diesem Fall muss die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, wem das Tier gehört. Über einen Rechtsanwalt kann dann die Ermittlungsakte angefordert werden, sodass Sie wissen, wer der Ansprechpartner ist.

Was passiert mit dem Tier?
Zunächst erstmal nichts. Wenn Sie möchten, dass das Tier nicht erneut Sie oder andere Menschen beißt, sollten Sie in jedem Falle das Ordnungsamt bzw. Veterinäramt über den Vorfall informieren. Diese sehen sich das Tier dann an und prüfen, ob entsprechende Maßnahmen zu treffen sind (Leinenzwang, Maulkorb usw.).

Schmerzensgeld?
Sobald Sie von den Zähnen erwischt worden sind, haben Sie immer Rechte. Die Höhe kann stark variieren. Diesbezüglich können wir Sie gerne beraten. Sofern eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden ist bei der Gegenseite, fallen für Sie so gar keine Rechtsanwaltskosten an, da diese bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können.

Wann verjährt es?
Es verjährt in der normalen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem es passiert ist. Sie haben also mindestens drei Jahre Zeit was zu machen.

Warum Wunde nicht nähen?
Es ist dann nicht zu nähen, wenn es zu befürchten ist, dass sich Bakterien in der Wunde befinden. In diesem Falle würde sich nach einer Entzündung unter der zugenähten Haut die Sache sich deutlich verschlimmern.

Welchen Anwalt?
Sie sollten einem Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit Hundebissen auskennt und eventuell, wie wir, spezialisiert ist. Wir können Sie gerne bundesweit vertreten. Wir bearbeiten mehrere Hundert Fälle im Jahr im gesamten Bundesgebiet und haben daher sehr viel Erfahrung in dem Gebiet.

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich bzw. wie hoch ist das Schmerzensgeld??
Es ist möglich von wenigen 100,00 € bis zu etlichen 1.000,00 € zu erhalten. Dies richtet sich grundsätzlich nach dem Schweregrad, der Dauer der Heilung und, ob Langzeitschäden bzw. ein Dauerschaden verbleiben wird. Letztlich richtet sich das Schmerzensgeld aber nach vergleichbaren Urteilen und der Schmerzensgeldtabelle, wo diese Urteile aufgeführt sind.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld?
Um dies durchzusetzen, können Sie dies außergerichtlich über eine Einigung mit der Gegenseite oder wenn das scheitert durch eine Klage vor einem Gericht geltend machen.

Was zahlt die Versicherung?
Hundehalter haften für alle Schäden, die der eigene Vierbeiner verursacht. Sie können Schmerzensgeld und Schadensersatz einfordern. Dies ist vom Hundehalter oder von seiner Hundehaftpflichtversicherung zu zahlen.

Hundebiss entzündet

Nach Statistiken führen ca. 15 bis 20 Prozent zu einer Entzündung. Dass es sich entzündet liegt daran, dass sich im Speichel eine große Anzahl von Bakterien und Krankheitserregern befinden. Diese gelangen dann nicht selten direkt in den Blutkreislauf. Als Folge kann es sich infizieren. Anzeichen für eine Hundebissinfektion können Rötungen oder Schwellungen sein. Die Stelle erwärmt sich oder es tritt bereits Eiter aus. Um zu vermeiden, dass es sich entzündet, sollte man sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben. Folgen einer Infektion können sogar tödlich sein, wenn hieraus eine Meningitis, Tetanus oder eine Infektion des Herzens entsteht. Ist eine Tetanusimpfung länger zurück, wird der Arzt eine neue Tetanusimpfung durchführen.

Tollwutimpfung notwendig?

Viele Hundebiss-Opfer fragen sich, ob eine Tollwutimpfung notwendig ist.

Heute gibt es Tollwut in Deutschland praktisch kaum noch. Durch konsequente Tollwutimpfung bei Haustieren und Füchsen gilt Deutschland nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE offiziell als tollwutfrei. In Deutschland an Tollwut zu erkranken ist daher sehr unwahrscheinlich. Möglich ist jedoch, dass die Tollwut aus anderen europäischen Ländern eingeschleppt wird.

Lassen Sie sich den Impfausweis zeigen. Die meisten Impfstoffe müssen nur alle drei Jahre erneuert werden. Wegen der sehr großen Unwahrscheinlichkeit in Deutschland an Tollwut zu erkranken, sollten Sie sich wegen möglicher Nebenwirkungen einer Tollwutimpfung genau von Ihrem Arzt beraten lassen, ob er diese eine solche wirklich als notwendig erachtet.

Hundehalter anzeigen?

Muss oder soll man bei der Polizei Anzeige erstatten? Eine Pflicht, eine Anzeige aufnehmen zu lassen, gibt es nicht. Je nach Tathergang ist es manchmal sinnvoll, so Beweise für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu sichern. Zum Beispiel, wenn der Vorfall abgestritten wird. Es gab einen unübersichtlichen Hundekampf: Hiernach kann behauptet werden, das eigene Tier hätte nichts gemacht! Oder der Klassiker: Der Halter gibt seine Daten nicht heraus oder meldet sich nicht mehr.

Zeigen Sie den Halter an, muss die Polizei ermitteln. Sind die Verletzungen nicht gravierend, werden diese Verfahren hinterher allerdings meist eingestellt. Ist der Tathergang klar, können Sie von einer Anzeige absehen bzw. auf einen Strafantrag verzichten. Für Ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Versicherung ist dies keine Voraussetzung.

Sinnvoll ist es aber, den Vorfall beim Ordnungsamt/Veterinäramt anzuzeigen, um zukünftige Übergriffe zu verhindern.

Hundebiss - was tun?

Als Opfer fragt man sich zunächst: was tun? Wir haben alles Wissenswerte für Sie kurz zusammengefasst. Bei Fragen rufen Sie uns gerne auch zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an.

A. Beweissicherung

  • Lassen Sie sich zunächst die Personalien samt Versicherungsdaten geben.
  • Bleiben Sie am Ball, wenn sich der Gegner danach nicht mehr meldet. Sie müssen den Vorfall beweisen. Nach ein paar Wochen weiß der Halter auf einmal von nichts mehr und Sie haben keine Zeugen. Bei Problemen melden Sie sich gleich bei uns.
  • Sind Zeugen vorhanden, sicherheitshalber Adressen austauschen.
  • Machen Sie Fotos von den Wunden und z.B. beschädigter Kleidung.
  • Gehen Sie sofort zum Arzt!

B. Verfahren

Man muss 3 mögliche Verfahren unterscheiden, die alle nichts miteinander zu tun haben:
  • Strafverfahren: Man kann Anzeige bei der Polizei stellen - dann wird ein Strafverfahren eingeleitet, welche jedoch so gut wie immer eingestellt wird.
  • Verwaltungsverfahren: Man kann/ sollte den Vorfall beim Ordnungsamt/Veterinäramt melden, da dort dann geprüft wird, ob Auflagen zur Hundehaltung kommen (z.B. Maulkorbzwang). Außerdem kann der Hund bei ggf. schon weiteren Beißattacken auch dem Halter weggenommen/eingeschläfert werden. Eine solche Meldung dient dem Schutz anderer Personen, so dass man hierdurch vielleicht weitere Vorfälle verhindern kann.
  • Zivilverfahren: Man kann seine Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld beim Hundehalter oder wenn dieser eine Versicherung hat dort geltend machen. Hierfür ist weder eine vorherige Anzeige noch eine Meldung des Vorfalls nach den Punkten 1. und 2. notwendig.

C. Gegner

Unfallgegner ist immer der Hundehalter. Hat dieser eine Versicherung, übernimmt diese die Schadensabwicklung.

D. Haftung

Nach einem solchen Vorfall stellt sich die Frage, ob der Gebissene ein unnötiges Risiko im Umgang mit dem Hund eingegangen ist. Wenn der gegnerische Hundehalter Sie zu irgendetwas aufgefordert hat, haftet der Gegner komplett. Ob eine Mithaftung vorliegt, muss man am Einzelfall sehen.

E. Ansprüche

Neben Schmerzensgeld gibt es zahlreiche Schadensersatzansprüche mit teilweise erheblichen Beträgen. So u.a. bei verletzungsbedingten Einschränkungen im Haushalt den sog. Haushaltsführungsschaden, der sich anhand von Tabellen bemisst, die in der Regel nur beim Anwalt vorliegen. Die Versicherung zahlt diese Position nicht, wenn Sie hier nicht substantiiert vortragen. Auch die Schmerzensgeldzahlungen fallen bei Opfern ohne Anwalt immer wesentlich geringer aus, als mit professioneller Hilfe. Unserer Erfahrung nach bekommen die Opfer um 50 % weniger.

Dringender Rat: Nehmen Sie sich einen spezialisierten Rechtsanwalt, um alle Ihnen zustehenden Ansprüche auch durchzusetzen. Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld! Die Anwaltskosten werden für den am Hundebiss Unschuldigen von der Versicherung komplett übernommen. Eine Einschätzung zur Schuldfrage bekommen Sie bei uns ebenfalls kostenlos telefonisch oder online.

Hundebisse melden? Warum man jeden Hundebiss beim Amt melden sollte!

Nach einem solchen Vorfall fragen sich die Geschädigten auch, ob der Vorfall bei der Behörde/Amt oder bei der Polizei gemeldet werden muss. Im Einzelfall kann der Schmerz aber groß sein und es handelt sich immerhin wie bei einem Verkehrsunfall / Autounfall um eine Körperverletzung. Man sollte es sich also nicht zu leicht machen nach solch einem Schmerz. Auch eine Prellung durch einen Sturz nach einem Unfall mit einem Vierbeiner kann schon große Schmerzen auslösen, ähnlich wie nach einem Verkehrsunfall bzw. Autounfall. Sie sind schnell vom Arzt eine Woche krank geschrieben. Auch schon nach einer schweren Prellung. Daher sollten Sie es wie nach einem Verkehrsunfall anzeigen, da der Hundehalter in der Regel die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat.

In jedem Fall raten wir dringend dazu, jeden Vorfall und jeden Hundeunfall beim örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt zu melden. Nur so kann gesichert sein, dass die Hunde und die Hundehaltung überprüft werden. Die Erfahrung zeigt, dass Hunde oft wieder zubeißen. Sie schützen daher mit Ihrer Meldung andere Menschen und verhindern so vielleicht ein weiteres Opfer. Gerade Hundehalter zweier Hunde sind werden dann auch überprüft. Die Behörde wird dann die entsprechenden Maßnahmen anordnen. Die Möglichkeiten sind zahlreich und gehen je nach Anzahl der Vorfälle bis zu der Anordnung des Tragens eines Maulkorbes und in Extremfällen bis zur Einschläferung.

Helfen Sie der Allgemeinheit mit Ihrer Meldung und verhindern mögliche weitere Verletzungen! Manchmal muss uneinsichtigen Hundehaltern auch von höherer Stelle der Anstoß gegeben werden, in der Hundehaltung etwas zu ändern. Wir lassen Ihnen gerne Informationen zur Abwicklung an Ihre E-Mail-Adresse schicken, wenn Sie betroffen sind. Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, sollten Sie den Unfall auch hier melden.

Fallbeispiele aus unserer Praxis

Unbeaufsichtigter Rüde attackiert ohne Vorwarnung

Der Rüde des Nachbarn kommt von dessen Grundstück durch das offene Tor auf unsere Mandantschaft und seinen Rüden zugestürmt und attackiert sofort. Obwohl bekannt ist, dass dieser aggressiv ist und es schon mehrere Vorfälle gegeben hat, war er unbeaufsichtigt. Der Rüde des Nachbarn hat den unserer Mandantschaft nicht zu greifen bekommen, da unsere Mandantschaft ihn aus dem Angriffsbereich weggezogen und auf den Arm genommen hat, um ihn zu schützen. Der Rüde des Nachbarn attackierte dann unsere Mandantschaft mit äußerster Gewalt und beißt ihn in die linke Schulter und kratzt ihn an Bauch und Armen. Als er den Schulterbiss löste, drehte sich unsere Mandantschaft nach rechts heraus, worauf der Nachbarshund erneut ansetzte, ihn ansprang und zwei weitere Male in den Rücken biss.

Gezahlt: 1.500,00 EUR

Vertrauter Hund packt ohne Vorankündigung zu

Gegen 20.10 Uhr ist unsere Mandantschaft nach Absprache auf dem Grundstück eingetroffen. Nach kurzer Rücksprache sollte unsere Mandantschaft noch 10 min warten. In dieser Zeit hat unsere Mandantschaft auf dem Hof geraucht und mit dem Rüden der Familie gespielt bzw. Sitz und Platz geübt, was auch ohne Komplikationen funktionierte, da der Rüde und unsere Mandantschaft sehr vertraut wirkten. Unsere Mandantschaft kennt ihn seit Welpenalter. Gegen 20.23 Uhr fragte unsere Mandantschaft den Halter, ob die Unterlagen, die sie benötigten, drüben in der Werkstatt liegen. Vor ihm stehend der Rüde. Unsere Mandantschaft stimmte dem zu und sagte „Ja, die Unterlagen liegen in der Werkstatt“. Daraufhin ging der Hund ohne irgendwelche Vorankündigungen auf unsere Mandantschaft zu und wollte ihn am Bein dominieren. Der Versuch ihn davon abzuhalten bzw. wegzudrücken scheiterte und er biss ihm in den Hoden. Davon abgewehrt hat er sich in den Oberschenkel links verbissen.

Gezahlt: 4.000,00 EUR

Trotz Leckerlie schwer verletzt

Amputation zu 50 % des Ohrläppchens. Zum Erstkontakt mit dem Schäferhund wurde seitens der Besitzer vorgeschlagen, mit Leckerlie ihm entgegenzutreten. Er wurde von der Frau des Hauses auf unsere Mandantschaft zugeführt. Bei Annäherung hat sich unsere Mandantschaft mit seinem Oberkörper minimal gebeugt, um ihn mit Leckerlie in der Hand näherzukommen. Ohne Vorwarnung stellte der angeleinte Schäferhund sich auf und schnappte Richtung Kopf. Beim weg drehen erwischte er sein Ohr.

Gezahlt: 4.500,00 EUR

Rüde fügt Mädchen schwere Gesichtsverletzungen zu

Unsere Mandantschaft war bei einer Freundin zu Besuch. Sie wollten sich ein Eis aus der Kühltruhe holen. Ohne Vorwarnung griff der Rüde der Familie der Freundin unserer Mandantschaft diese an und es kam zu der Attacke auf das Mädchen. Durch den Vorfall kam es zu einer ausgedehnten Hundebissverletzung im Gesichtsbereich unserer Mandantschaft.

Gezahlt: 20.000,00 EUR und Übernahme sämtlicher weiteren plastischen Narbenkorrekturen und evtl. Therapien

Beim Streicheln gebissen

Unsere Mandantschaft streichelte zum Unfallzeitpunkt einen ihr bekannten Hund, als dieser unvermittelt die Wange unserer Mandantschaft traf, neunjähriges Mädchen.

Gezahlt: 3.500,00 EUR

Schwerste Bissverletzungen bei jungem Kind

Unser Mandant besuchte seine Großeltern. Diese unterhielt sich mit einem Nachbarn, während unsere Mandantschaft auf der dahinter liegenden Wiese spielte. Es kam ein weitere Nachbar mit seinem nicht angeleinten Vierbeiner dazu. Dieser brachte sich ins Gespräch mit ein. Unser Mandantschaft hatte den Border Collie schon oft gestreichelt, ohne Vorkommnisse. Unsere Mandantschaft und der Vierbeiner befanden sich ca. 2 Meter neben den Erwachsenen. Dann war ein Schrei zu hören. Es kam zu einer ausgeprägten Hundebissverletzung an Lippe, Stirn und Naseninnenseite.

Gezahlt: 24.000,00 EUR und Übernahme sämtlicher weiteren materiellen und immateriellen Schäden

Schwerer Wadenbiss bei Fahrradfahrer

Unsere Mandantschaft fuhr mit einem Fahrrad eine Straße entlang. Auf der linken Seite lag ein Bauernhof, der mit einem Tor in Richtung Radweg verbunden ist. Das Tor war offen. Auf einmal sah unsere Mandantschaft den Hofhund auf sich zu rennen, mit fletschenden Zähnen. Er biss sofort in die linke Wade und riss gleichzeitig. Unsere Mandantschaft verlor das Gleichgewicht und stürzte dann.

Gezahlt: 500,00 EUR und Übernahme der Kosten für die Reparatur des Rades, Kosten für Ersatz der Hose und des beschädigten Handys.

Schwerer Wadenbiss bei Briefträger

Unsere Mandantschaft war Briefträger. Er wollte gerade einen Brief zustellen, als der Vierbeiner ohne Vorwarnung auf unsere Mandantschaft zulief und die rechte Wade attackierte.

Gezahlt: 4.000,00 EUR

Ohr abgebissen von bekanntem Rüden im Pferdestall

Unserer Mandantschaft wurde von einem ihr bekannten Vierbeiner ohne Vorwarnung das Ohr vollständig amputiert. Sie war gerade dabei ein Pferd zu putzen, als er sie anfiel. Sie hatte keine Möglichkeit dem Angriff auszuweichen.

Gezahlt: 27.000,00 EUR

Bissverletzungen an Oberarm und Nase

Unsere Mandantschaft wurde am Oberarm und im Gesicht an der Nase verletzt. Es sind Naben zurück geblieben. Vor unserer Einschaltung sollte unsere Mandantschaft mit 750,00 EUR abgespeist werden. Nach unserer Einschaltung wurden dann 4.000,00 EUR gezahlt. Es gab kein Mitverschulden.

Gezahlt: 4.000,00 EUR

8jähriges Mädchen auf Camingplatz in Oberlippe gebissen

Unsere 8jährige Mandantschaft war auf einem Campingplatz, um Urlaub zu machen. Als sie einen dort angeleinten Hund streichelte, passiert das Unglück. Sie erlitt eine Verletzung an der Oberlippe und musste operiert werden.

Gezahlt: 12.500,00 EUR

Beim Spazierengehen mit eigenem Vierbeiner von fremden Rüden angegriffen und schwer verletzt

Beim Spazierengehen mit seinem Vierbeiner wurde unsere Mandantschaft von zwei großen, unangeleinten angegriffen. Durch den Angriff verlor unsere Mandantschaft das Gleichgewicht und fiel zu Boden. Daraufhin stürzte sich sofort einer der beiden auf ihn. Der Vorfall verursachte Verletzungen im Stirn- und Augenbereich, die einen erheblichen Blutverlust zur Folge hatten. Die weitere operative Versorgung erfolgte umgehend in der Notfallambulanz. Durch die schwere des Unglücks wurde ein stationärer Aufenthalt notwendig.

Gezahlt: 8.000,00 EUR

Beim Zeitungaustragen gebissen

Unsere Mandantschaft hat Zeitungen ausgetragen. Plötzlich kam ein Rüde auf die Straße gelaufen und hat ihn sofort in die rechte Hand gebissen. Das Tor vom Hof war offen, so konnte er das Grundstück verlassen. Im Krankenhaus haben die Ärzte die Wunden ausgeschnittenen, damit keine Entzündung entsteht. Nach 2 Tagen hat sich herausgestellt, dass 2 Wunden sich doch entzündet haben. Die Wunden mussten neu aufgemacht werden.

Gezahlt: 1.750,00 EUR

Angeleinter Hund beißt ohne Vorwarnung in Wange

Unsere Mandantschaft war mit Ihrer Mutter auf der Geburtstagsfeier Ihres Ur-Opas. Der Vorfall ereignete sich im Flur. Die Hundehalterin stand, ihren Rüden am Halsband haltend, etwa einen halben Meter von unserer Mandantschaft entfernt, als sich dieser ohne Vorwarnung umdrehte und die linke Wange traf.

Gezahlt: 2.700,00 EUR

Vierbeiner in Pflege fügt schwerste Bissverletzungen zu

Unser Mandant hatte einen Vierbeiner zur Pflege. Diese war ihnen bekannt und erschien unserem Mandanten auch völlig harmlos. Als unser Mandant den liegenden Vierbeiner, der die Tür versperrte, an der Leine fasst, attackierte er ihn an der Hand. Die Hand entzündete sich und in der Klink bekam man die Entzündung nicht in den Griff. Teile des Handgewebes wurden nekrotisch und unser Mandant musste mehrfach operiert werden. Er verlor einen großen Teil der Funktionsfähigkeit der Hand und hat kaum noch Kraft in der Hand. Ein Dauerschaden wurde festgestellt. Die Hundehaftpflichtversicherung wollte zunächst nur 8.000,00 EUR zahlen. Nach geschickten Verhandlungen erreichten wir einen erheblichen Aufschlag. Es gab kein Mitverschulden.

Gezahlt: 35.000,00 EUR

Fremder Mischling attackiert den Unterarm

Der fremde Mischling riss sich los und riss unsere Mandantschaft zu Boden und hat mehrfach in den rechten Unterarm gebissen. Er griff immer wieder an und traf permanent in den Arm. Ein Mitverschulden war auszuschließen.

Gezahlt: 5.500,00 EUR

Briefzusteller in den rechten Ringfinger gebissen

Der Unfall ereignete sich beim Zustellen der Briefe. Unsere Mandantschaft ist als Verbundzustellerin bei der Deutschen Post tätig. Sie kam zum Haus und wartete ab. Es schien keiner draußen zu sein. Deshalb stieg sie aus und brachte die Post zum Briefkasten. Es kam ihr ein Nachbar entgegen. Aus dem nichts kam plötzlich der Schäferhund, der jedoch nur bellte. Unsere Mandantschaft sah daraufhin, wie der Besitzer seinen weiteren Vierbeiner aus dem Haus laufen ließ. Dieser bellte und traf den rechten Ringfinger.

Gezahlt: 500,00 EUR